Eine gute Erste Hilfe kann langwierige Folgeschäden vermeiden helfen!
Ihre Vorteile mit uns als Partner:
In Ihrer Nähe:
Mit über 150 Standorten BUNDESWEIT sind wir sicher auch in Ihrer Nähe. Sie haben EINEN (nämlich Ihren persönlichen) Ansprechpartner für alle Ihre Standorte.
Im Normalfall kostenfrei:
Sie erhalten im Normalfall einen komplett kostenfreien Erste Hilfe - Kurs. Als von der "Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe" (QSEH) zertifiziertes Unternehmen rechnen wir direkt mit allen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen ab.
Unsere Mission:
Mehr Menschen Erste Hilfe nahe zu bringen. Erste Hilfe ist leicht zu lernen, und einfach anzuwenden. Wir wollen, dass mehr als 1 von 10 Menschen Erste Hilfe leisten. DAS wollen wir ändern! Helfen Sie mit!
Nach Ihren Wünschen:
Suchen Sie sich Ihren Termin einfach aus. In nicht mal 60 Sekunden zum Wunschtermin über unser Kontaktformular
Mit uns macht Erste Hilfe Spaß!
"Kompakt und kurzweilig machen wir Dich fit für den Notfall" Das ist tatsächlich ein Versprechen...Jeder denkt bei Erste Hilfe-Kursen an ein "trockenes" aber notwendiges Übel. Es war zu keiner Zeit trocken! Die Themen waren super interessant, spannend und lustig aufbereitet. Das war nicht unser letzter Kurs bei euch. Vielen Dank!" (Rezension auf Google von t&t Renz)
Die Kosten für den Kurs werden i.d.R. von Ihrer Berufsgenossenschaft / Unfallkasse übernommen. Diese rechnen wir direkt mit Ihrer BG / UK ab. Wir benötigen dazu nur die unterschriebene Teilnehmerliste.
Da wir zu Ihnen kommen, entfallen für Sie die Fahrtkosten Ihrer Mitarbeiter.
Im Kursraum freuen wir uns über ein Flipchart, gerne mit Papier. Weiterer Aufwand entsteht Ihnen nicht.
Entsprechend der DGUV 1, §26, hat jedes Unternehmen eine Mindestanzahl an Ersthelfenden im Betrieb aus- und fortzubilden:
von 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten: 1 Ersthelfer
bei mehr als 20 anwesenden Versicherten:
in Verwaltungs- und Handelsbetreiben 5% der anwesenden Versicherten
in sonstigen Betrieben: 10% der anwesenden Versicherten
In Betrieben mit besonderem Gefahrenpotential kann es notwendig sein, mehrere oder gar alle Mitarbeiter*Innen in Erster Hilfe aus- oder fortzubilden, insbesondere dann, wenn diese regelmäßig in kleinen Arbeitsgruppen außerhalb des Betriebssitzes arbeiten. Dies ist z.B. bei Baubetrieben häufig der Fall.
Es stellt übrigens eine Ordnungswidrigkeit dar wenn ein Unternehmen nicht die erforderlich Anzahl an Ersthelfenden vorhält. Gemäß § 209 SGB VII kann ein Bußgeld bis zu 10.000,00 Euro verhängt werden.
Sie benötigen einen Erste Hilfe - Kurs in Ihrem Unternehmen? Schreiben Sie uns einfach über dieses Kontaktformular.
Natürlich können Sie auch gerne anrufen: 0800 0192220 (kostenfrei)